Prüfwesen
Ob Elektro- oder Gastankprüfung, Wartung, Nacheichung oder die innovative Schall-Emissionsprüfung - Präzision und Verlässlichkeit zeichnen unsere Leistungen im Bereich Prüfung & Wartung aus.
Schallemissionprüfung – ein zerstörungsfreies Prüfverfahren
Schnell
Im laufenden Betrieb
Kostengünstig
Begriff:
- ein zerstörungsfreies Prüfverfahren zur Untersuchung von Werkstoffen, Bauteilen und technologischen
Prozessen sowie zur Überwachung von Maschinen, Anlagen und Bauwerken - Auffindung von Werkstoff- und Schweißnahtfehlern, die Schallemission auslösen
- Durch die Schallemissionsanalyse ist eine Ortung der Quellen möglich
Vorteile:
- Integrationsprüfung ermöglicht eine qualitative Aussage über Behälterzustand
- schnelle Prüfungsdurchführung
- Innenuntersuchung entfällt, kein Öffnen des Mannlochdeckels
- kostengünstige Prüfung im Vergleich zur herkömmlichen Prüfung
- keine Kosten und Umweltbelastung durch Entsorgung von Restgasen und Wasser
- besseres Erkennen von Undichtheiten möglich
- keine Geruchsbelästigung
Durchführung:
- Applikation der Sensoren, das „Ohr“ am Behälter
- Montage Drucktransmitter und Messkabel
- Anschluss und Hochfahren der Druckaufbringungsanlage
- Systemcheck
- Beginn mit der Druckerhöhung
- Überwachung der Druckerhöhung am Schallemissionsmesssystem
- Darstellung der Werte in Echtzeit; zeigt so die direkte Abhängigkeit vom steigenden Druck
- Entscheidung über den Zustand und den weiteren Betrieb des Behälters
Sollte die Messung Werte zeigen, die auf aktive Quellen hinweisen, wird die Prüfung abgebrochen (Erreichen der Abbruchkriterien).
Anschließend können weitere ZfP- Prüfverfahren zur Ursachenforschung angewendet.
Vorteile/Angebot/Nutzen
- Eigens entwickelte Mobile Druckaufbringung für Großbehälter auf höchstem Niveau
- kompetentes Prüfpersonal mit langjähriger Erfahrung
- hochwertige Technik
- IT-gestützte Datenerfassung als Basis für spätere Prüfungen
- Planung, Durchführung und Nachbereitung der Prüfung
Weitere Prüfungen
Wiederkehrende Prüfungen an Flüssiggasanlagen gem. §16 BetrSichV
Nach Inbetriebnahme des Flüssiggasbehälters muss dieser nach §16 Betriebssicherheitsverordnung ist eine turnusmäßige Überprüfung vorgeschrieben. Diese umfasst:
- eine äußere Prüfung: vor der ersten Befüllung, danach alle zwei Jahre
- eine innere Prüfung: alle zehn Jahre durch einen Mitarbeiter der zugelassenen Überwachungsstelle
Wiederkehrende Rohrleitungsprüfung (alle 10 Jahre)
3 jährige Elektroprüfung an Autogastankstellen gemäß §16 Betriebssicherheitsverordnung
Kontakt
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